Selbstzahlerleistungen

Verschiedene Behandlungs- und Diagnostikmöglichkeiten gehören nach § 12SGB V nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Möchten Sie diese dennoch durchführen lassen, werden sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)  privat abgerechnet. Gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Kostenbeteiligung, die Leistung ist privat zu zahlen.

Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:
  • Ultraschall-Untersuchungen als Vorsorge
  • Verhütungsmaßnahmen wie z.B. Einlegen einer Spirale
  • Infektionsuntersuchungen in der Schwangerschaft, die nicht in den Richtlinien der Mutterschaftsvorsorge festgelegt sind
  • Laboruntersuchungen/Vorsorgetests
  • Impfungen
  • Die intensivierte Tastuntersuchung der Brust

Eine umfassende Liste der von uns angebotenen Leistungen liegt in unserer Praxis aus. Sprechen Sie uns jederzeit darauf an, wir beraten Sie gerne. Oft ergibt sich außerdem während einer laufenden Behandlung die Entscheidung für oder gegen eine zusätzliche „individuellen Gesundheitsleistung“ , kurz genannt „IgeL“.